Dienstag, 20. Oktober 2026

Die Pflegereform naht: Was bedeutet das für Dich?



Sehr viele Menschen, die an ME/CFS oder Post Covid etc. erkrankt sind, sind pflegebedürftig. Sie alle werden durch die Pflegereform beeinflusst werden. Im welchem Ausmaß Du betroffen bist, hängt von Deinem aktuellen Status ab:

1) Du hast bereits einen Pflegegrad

Zuallererst:
Es gilt Bestandsschutz. Den bereits genehmigten Pflegegrad kann Dir aufgrund der Reform niemand aberkennen.

a) Pflegegrad 1:
Der Gesetzentwurf sieht vor, den monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro zu streichen. Das betrifft v.a. diejenigen, die mit dem Geld bislang eine anerkannte Alltagshilfe, Betreuung oder Unterstützung im Haushalt finanzieren. Auch bei bereits anerkanntem Pflegegrad 1 soll die Erstattung wegfallen. Die Einstufung bleibt jedoch bestehen.

Wichtig!
Im Heim gilt eine andere Regel: Wer dort im Jahr 2026 den Zuschuss von 131 Euro bezogen hat, soll ihn behalten. Bewohner mit Pflegegrad 1, die erst ab 2027 einziehen, bekämen ihn nicht mehr.

Vorgesehen ist, statt des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 eine fachliche Pflegebegleitung als Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Der Haken an der Sache: Dieser Anspruch auf eine ständige Pflegebegleitung beginnt erst am 1. Januar 2029, also zwei Jahre nach dem geplanten Wegfall der 131 Euro.

b) Pflegegrad 2 bis 5:
Wer Pflegegrad 2 bis 5 bezieht, soll bei einzelnen Leistungen mehr bekommen. 

Z.B.
- anerkannte Alltagshilfen: 175 statt bisher 131 Euro im Monat, bei Pflegebedürftigen unter 25 Jahren bis zu 300 Euro.
- Pflegegeld bei Pflegegrad 2: 380 Euro statt bisher 347 Euro monatlich.

Es gibt jedoch auch hier einen Haken:
Aus dem höheren Pflegegeld müssen künftig auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder eine privat organisierte Vertretung bezahlt werden, für die es heute eigene Töpfe gibt.

c) Du möchtest bzw. musst einen Verschlechterungsantrag stellen:
Dann mach‘ das unbedingt noch in diesem Jahr. Denn der neue Gesetzesentwurf, der ab 1. Januar 2027 gelten wird, wird den
Zugang zu einem Pflegegrad grundsätzlich erschweren.

Ganz konkret heißt das:
Pflegegrad 1 soll erst ab 15 statt 12,5 Punkten beginnen,
Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 und
Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten.

D.h. Du könntest im nächsten Jahr niedriger eingestuft werden. Zudem sollen Pflegegrade häufiger befristet werden, wenn eine Besserung möglich erscheint. Das wiederum entscheidet der Gutachter.
 

2) Du hast noch keinen Pflegegrad, benötigst jedoch dringend einen

Auch dann gilt:
Bitte stell‘ den Pflegeantrag unbedingt noch in diesem Jahr. Denn der erschwerte Zugang zur Pflege (und die Erhöhung der notwendigen Punktzahl für die einzelnen Pflegegrad) gilt auch für Neuanträge.

D.h. Du könntest im nächsten Jahr niedriger eingestuft werden oder keinen Pflegegrad erhalten, obwohl die Punkte in diesem Jahr ausgereicht hätten. Auch die mögliche Befristung gilt. 

Darüber hinaus soll von Januar bis Ende April 2027 die übliche Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen ausgesetzt werden (für besonders dringende Fälle gelten Ausnahmen, wie auch für die Sonderfristen).

Wie man einen Pflegeantrag stellt und was dabei zu berücksichtigen ist, werde ich in einem anderen Beitrag erläutern.

Quelle: 
https://www.buergergeld.org/news/pflegereform-beschlossen-was-sich-aendert-und-wen-es-trifft/, https://www.buerger-geld.org/news/pflege/131-euro-entlastungsbetrag-bei-pflegegrad-1-soll-2027-entfallen-gilt-das-auch-fuer-altfaelle/ 

Hilfestellungen für den Pflege-Antrag

Mit meinem Aufruf, bei Bedarf unbedingt noch in diesem Jahr einen Pflege-Antrag zu stellen, möchte ich natürlich niemanden allein lassen.  D...