Ganz einfach und beruhigend: Der Anspruch bleibt und kann nach Auslaufen der befristeten Erwerbsminderungs- (oder unfähigkeits-)rente wieder berücksichtigt werden! Gerade wenn eine Rente wieder ausläuft, und man wieder in das Berufsleben zurück möchte bzw. die Bewerbungstournee wieder anfängt, dann ist es ja auch sinnvoll und sicherlich auch entlastend.
"Alles hat seine Zeit": Warum Abstand von Selbsthilfegruppen auch gut tun kann
Im letzten Jahr habe ich mich aus einem sehr starken Bauchgefühl heraus aus fast allen Selbsthilfegruppen abgemeldet, die mich über Jahre be...
-
Gerade wurde in einem Artikel in der Pharmazeutischen Zeitung über eine erste Studie zu Naltrexone bei Long Covid und ME/ CFS berichtet http...
-
Eine Studie über die Behandlung von Post-COVID-Syndrom (PCS) mit Amifampridin macht Hoffnung: Bei fünf PatientInnen führte die Einnahme ...
-
Die Therapie eines Mastzellaktivierungssyndroms besteht in erster Linie darin, die mastzellaktivierenden Trigger zu vermeiden. Dies kann die...