Wenn Sie Hundebesitzer sind, und gleichzeitig einen
Schwerbehindertengrad von mindestens 50 Prozent haben, sollten Sie sich
bei Ihrer Gemeinde bzw. bei der Hundesteuerstelle kundig machen,
inwieweit eine Befreiung von der Hundesteuer auf Antrag möglich ist.
Denn wie ich inzwischen erfahren habe, ist dies in einigen deutschen
Gemeinden der Fall.
In der Regel wird dies nur noch nicht
offensiv genug kommuniziert. Daher lohnt es sich, direkt nachzufragen
bzw. über eine Suchmaschine mit den Begriffen "Ihre Gemeinde" und
"Befreiung Hundesteuer bei Schwerbehinderung" zu recherchieren.
Ich
selbst habe es übrigens über eine Hundebesitzer-Bekanntschaft durch
Zufall im Gespräch erfahren.
Mittwoch, 15. Mai 2024
Schwerbehinderung über 50 Prozent: In vielen Gemeinden Befreiung von der Hundesteuer
Amifampridin (Firdapse)
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