Mittwoch, 15. Mai 2024

Gehfähigkeit gefährdet? Krankenkasse übernimmt Kosten eines Therapierads

Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Hessen (Az.: L 8 KR 311/08) ist die Krankenkasse verpflichtet, Behinderten bei drohendem Verlust der Gehfähigkeit ein Therapierad zu bezahlen - sofern der Einsatz eines solchen den Verlust der Gehfähigkeit verhindern kann. 

In dem betreffenden Fall klagte eine 44-Jährige gehbehinderte Frau. Sie argumentierte, das Rad ergänze die Krankengymnastik. Leider war jedoch ihr altes Dreirad inzwischen nicht mehr brauchbar. Das Landessozialgericht Hessen verpflichtete die Kasse zur Kostenübernahme.

Pressekonferenz der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben zu ME/CFS

Die Anfrage für assistierten Suizid steigt unter ME/CFS-Betroffenen. Denn irgendwann ist die Kraft erloschen, v.a. wenn das System in keiner...