Sonntag, 10. November 2024

Wichtig für alle Post Vacc-Fälle: Ansprüche auf Schadensersatz bei Impfschäden verjähren z.T. zum 31.12.2024

Die Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldansprüche wegen Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung verjähren.

Wenn Impfschäden auf eine Impfung aus das Jahr 2021 zurückzuführen sind, verjähren unwiderruflich zum 31.12.2024 alle Ansprüche.

Impfschäden aus Impfungen aus dem Jahre 2022 verjähren dagegen erst zum 31.12.2025.

Falls Sie bisher noch keine Klage eingereicht haben, sollten Sie daher schleunigst handeln.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits über 1000 Impfgeschädigte und ist sicherlich nach wie bereit, weitere Post Vacc-Fälle zu vertreten. U.a. überprüft sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche wegen der Impfschäden kostenfrei.

Dafür benötigt die Kanzlei folgende Unterlagen:

  1. Das Impfzertifikat, aus dem der Impfstoffhersteller hervorgeht.
  2. Einen chronologisch-historischen Lebenssachverhalt, was Ihnen seit der Impfung zugestoßen ist.
  3. Etwaig vorhandene ärztliche Berichte, die den Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Impfung bestätigen oder zumindest einen Verdacht hierzu aufweist.

Die Unterlagen können Sie an folgende E-Mail mit der telefonischen Rückrufnummer senden: info@cäsar-preller.de.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kanzlei:
https://www.caesar-preller.de/ansprueche-auf-schadensersatz-bei-impfschaeden-verjaehren-zum-31-12-2024/



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